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   LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13   

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LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13 (https://dejure.org/2013,7009)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2013 - 13 Sa 9/13 (https://dejure.org/2013,7009)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 13 Sa 9/13 (https://dejure.org/2013,7009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; Vortäuschen; Arbeitsunfähigkeit; genesungswidriges Verhalten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kündigung; außerordentlich; Vortäuschen; Arbeitsunfähigkeit; genesungswidriges Verhalten

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB
    § 626

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied des Betriebsrats wegen Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied des Betriebsrats wegen Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 Rn. 156; KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).

    Davon ist z.B. auszugehen, wenn ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während dieser Zeit schichtweise einer Vollbeschäftigung nachgeht ( vgl. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112).

  • LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 Rn. 156; KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).
  • LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08

    Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    In dem Zusammenhang entspricht es allgemeiner Meinung ( z.B. BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; Hess. LAG, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08; ErfK/Müller-Glöge, 13. Aufl., § 626 Rn. 156; KR/Fischermeier, 10. Aufl., § 626 BGB Rn. 428), dass das Vortäuschen einer in Wirklichkeit nicht bestehenden Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen; denn der betroffene Arbeitnehmer begeht dadurch eine schwere Vertragsverletzung und zugleich auch einen vollendeten Betrug, soweit er den Arbeitgeber veranlasst haben sollte, unberechtigterweise Entgeltfortzahlung zu leisten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09

    Fristlose Kündigung - Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    Angesichts der aufgezeigten wesentlichen Unterschiede in qualitativer und quantitativer Hinsicht zwischen der Tätigkeit eines vollzeitbeschäftigten Schmiedehelfers bei der Beklagten und eines im Verhältnis dazu relativ kurzen Einsatzes im Zuge von Umbau- bzw. Renovierungsarbeiten im eigenen Haus können die von der Beklagten vorgebrachten Gründe nicht dazu führen, die am 09.03.2012 ausgefüllte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als erschüttert anzusehen ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 9 Sa 275/09).
  • LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98

    Krankheit - Betätigung kein Kündigungsgrund

    Auszug aus LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13
    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).
  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Zwar kann auch dies eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB auf der ersten Prüfungsstufe an sich rechtfertigen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; LAG Hamm 15.02.2013 - 13 Sa 9/13 - juris; 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06 - juris; LAG Köln 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - juris).
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